
Der Erhalt von historischen Gebäuden ist ein staatliches Anliegen. Zur Erhaltung von unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden werden deshalb durch Steuervergünstigungen Anreize gesetzt. Sie als Eigennutzer oder Kapitalanleger profitieren nach dem derzeit geltenden Steuerrecht beim Kauf von steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten. Die Steuerersparnis hängt dabei jeweils von der persönlichen Situation und vom persönlichen Einkommen ab. Genaueres sollten Sie mit Ihrem Steuerberater besprechen.
Die begünstigten Kosten für die Modernisierung können gemäß §10 f EStG 10 Jahre lang mit jeweils 9 % vom zu versteuernden Einkommen abgeschrieben werden.
Die begünstigten Modernisierungskosten können nach
§ 7 i EStG 8 Jahre lang mit jeweils 9 % und 4 weitere Jahre lang mit jeweils 7 % steuerlich geltend gemacht werden. Neben den Modernisierungskosten können auch die Anschaffungskosten für das Bestandsgebäude bei der Steuer angesetzt werden: 40 Jahre lang 2,5 % (bis Baujahr 1924).
Bei der Finanzierung sollten Sie Ihre Bank auf KfW-Mittel ansprechen, zum Beispiel auf das Programm 151 „Energieeffizientes Sanieren“ oder das Programm 155 „Altersgerechtes Umbauen“. Die notwendigen Unterlagen und Bescheinigungen erhalten Sie von der LUWOGE.